Wichtig für Arbeitgeber!
Mobile Massage als Prävention krankheitsbedingter Ausfälle ist beim Finanzamt als „freiwillige soziale Aufwendung“ zu 100% absetzbar
und lohnsteuerfrei.
(BFH VI R 177/99)
Ein Beispiel zur betrieblichen Gesundheitsförderung / PDF (40kB)
Impressum | Haftungsausschluss | Nach oben |
Fon 07161 . 24 09 30 | Fax 07161 . 94 69 69 6 | Mobil 0179 . 67 75 50 9